ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Allgemeines
Meine Lieferungen erfolgen ausschließlich zu meinen nachstehenden AGB, sofern sie nicht ausdrücklich von mir in schriftlicher Form abgeändert oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers, sowie Auftragsbedingungen für Nachunternehmer des Auftraggebers, widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ich Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei mir widerspreche.
2. Preise
Meine Preise gelten ab Werk ausschließlich Fracht und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei neuen Aufträgen ( Anschlußaufträgen ) bin ich nicht an vorgehende Preise gebunden. Für Aufträge mit einem Nettowert unter 100,– Euro stelle ich einen Mindermengenzuschlag von z. Zt. 15,– Euro in Rechnung.
3. Lieferzeit
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich Ich behalte mir den Zwischenverkauf vor. Aufträge werden erst durch meine Bestätigung verbindlich. Liefertermine gelten vorbehaltlich richtiger und rechtszeitiger Selbstbelieferung. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferung sind zulässig.
4. Höhere Gewalt
Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse Befreien mich für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit ganz von der Lieferpflicht.
5. Verpackung
Die Ware wird, soweit nach meinem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise und auf Kosten des Käufers verpackt.
6. Versand und Gefahrenübergang
Lieferung und Verpackung erfolgen auf Kosten des Käufers. Der Käufer trägt ab der Verladung der Ware, spätestens mit dem Verlassen meines Werkes, die Gefahr. Es obliegt ihm, die Ware nach Gefahrenübergang gegen Schäden irgendwelcher Art zu versichern. Wird der Versand von mir veranlasst, berechne ich für die Erstellung der Frachtrechnung Porto und Papier.
Mangels besonderer Weisung erfolgt die Wahl des Transportweges oder Transportmittels nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die billigste und schnellste Verfrachtung. Versandfertige gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen. Geschieht dies nicht, ist es mir überlassen, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Versendung.
7. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich einer eigenen Überprüfung hinsichtlich Art und Qualität zu unterziehen, gilt die Ware als so, wie geliefert, abgenommen. Beim unverkennbaren Ausführungsfehlern meinerseits, die die Verwendbarkeit des Stücks ausschließen kann, kann ich nach eigenem Ermessen kostenfreien Ersatz des ursprünglichen Liefergegenstandes stellen, den Minderwert ersetzen, Gutschrift zum berechnetem Wert erteilen, oder den Fehler beseitigen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleichzeitig aus welchem Grund sind ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Meine Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der Skontofrist, werde ich den Skontobetrag nachfordern, wofür ich Ihnen eine Bearbeitungsgebühr berechnen muss.
Rechnungen über Lohnarbeiten ( Montagearbeiten ) sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum – netto – ohne Abzug zu bezahlen. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem ich über den Gegenwert verfügen kann.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über der von der Bank berechneten Kreditkosten erhoben. Für jede Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 10,– Euro berechet. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, kann ich die Zahlungen sämtlicher Forderungen verlangen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Meine Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus meinen Warenlieferungen getilgt hat.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an mich ab. Für den Fall der Be- und Verarbeitung erhalte ich das anteilige Miteigentum an der neuen Sache.
10. Erfüllungsorte und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Seiten Wahlrod / Westerwald. Gerichtsstand für beide Seiten ist Westerburg / Westerwald.